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Stand: 13.07.2002 1. Geltungsbereich
1.1
Abelmann Consulting erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB
des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte
der Parteien.
1.4
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer
Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet.
Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche
Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains,
der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten
aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains
Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen,
die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste.
2. Leistungspflichten
2.1
Abelmann Consulting gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server
von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der
Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von Abelmann Consulting liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Abelmann Consulting kann den Zugang
zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes,
die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten dies erfordern.
2.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von
einem Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen
ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung
stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten).
Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte
eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte
eintausend Byte.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
3.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Abelmann Consulting
im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur
Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Abelmann Consulting hat
auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Abelmann Consulting übernimmt
keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt
zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den
Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Abelmann
Consulting, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige
Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1
Der Kunde erhält von Abelmann Consulting für die Vertragsdauer ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der
Kunde von Abelmann Consulting für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert,
so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser
Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle
Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst
dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm
besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und
den zugehörigen Lizenzmaterialien.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses
Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das
Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des
Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf
einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich
zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert
ist, gilt als nicht genutzt.
4.3
Die von Abelmann Consulting erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach
der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen
(zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird
der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert,
dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die
unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf
die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen
übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen
vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer
gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben
und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen.
Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Abelmann Consulting
nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das
Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren,
zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln
(Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen,
sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das
Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5
Soweit dem Kunden von Abelmann Consulting ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden
ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle
Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen
Dokumentationen und Werbehilfen an Abelmann Consulting zurück zu geben.
Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich
zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Abelmann
Consulting bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung
des Vertrages fort.
4.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten
Pflichten verspricht der Kunde Abelmann Consulting eine Vertragsstrafe
in Höhe von EUR 2.500,00 (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro).
5. Webhostung: Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1
Abelmann Consulting ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss
des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer
Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Abelmann
Consulting oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
5.3
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis
kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von
30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
5.4
Abelmann Consulting ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung
des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen
alle Rechte des Kunden aus der Registrierung
5.5
Werden von Dritten gegenüber Abelmann Consulting Ansprüche wegen tatsächlicher
oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht,
ist Abelmann Consulting berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich
in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz
des Kunden zu sperren.
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Abelmann Consulting
insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug
gerät,
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4
bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
- trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht
so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen
genügen oder
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien
verstößt.
5.7
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch
durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains,
soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines
Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in
Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden
auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne
Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt
bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung
durch Abelmann Consulting verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für
andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte
Optionen.
5.9
Für den Fall, dass Abelmann Consulting nach den Bestimmungen der jeweiligen
Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level
Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Abelmann Consulting
berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich
mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6. Preise und Zahlung
6.1
Abelmann Consulting ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal
zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung
gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Abelmann Consulting
verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen
eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Im Verzugsfall berechnet
Abelmann Consulting Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt,
die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers,
sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
6.2
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere
Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt
sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif, längstens jedoch auf zwölf Monate.
Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Bei Rücklastschriften
berechnet Abelmann Consulting eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR
7,67 pro Lastschrift zzgl. der für Abelmann Consulting angefallenen Bankgebühren.
6.3
Abelmann Consulting ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst
nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
6.4
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Rechte Dritter
Abelmann Consulting wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen,
die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts
durch Abelmann Consulting in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet
werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge
übernehmen, wenn der Kunde Abelmann Consulting von solchen Ansprüchen
unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Abelmann Consulting alle
technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen
vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Abelmann Consulting
entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme
geändert wurden oder zusammen mit nicht von Abelmann Consulting gelieferter
Hardware oder Programmen genutzt werden.
8. Haftung
8.1
Für Schäden haftet Abelmann Consulting nur dann, wenn Abelmann Consulting
oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden
auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Abelmann Consulting oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung von Abelmann Consulting auf den Schaden
beschränkt, der für Abelmann Consulting bei Vertragsschluss vernünftigerweise
voraussehbar war. Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des unmittelbaren
Schadens und wird auf EUR 50.000,00 ( in Worten: fünfzigtausend Euro)
für alle Schäden begrenzt.
8.2
Die Haftung von Abelmann Consulting wegen zugesicherter Eigenschaften,
bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt unberührt.
8.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV)
bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte
als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner
Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine
darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen
kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten
werden. Der Kunde stellt Abelmann Consulting von allen Ansprüchen frei,
die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner,
die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote,
die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte
usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen
Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten
oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte
(z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf
seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde
durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht
der Kunde Abelmann Consulting unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten:
fünftausendfünfzig Euro).
9.3
Abelmann Consulting ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des
Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig
sind, ist Abelmann Consulting berechtigt, die Präsenzen zu sperren. Abelmann
Consulting wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
10. Pflichten des Kunden
10.1
Der Kunde sichert zu, dass die Abelmann Consulting von ihm mitgeteilten
Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Abelmann Consulting
jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage von Abelmann Consulting binnen 15 Tagen
ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft
insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer
des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer
des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
- falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen
des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser
Server.
10.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen
Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Abelmann Consulting behält
sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten
an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen
vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
10.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Abelmann Consulting zum Zwecke des
Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten
und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge
Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen
von Abelmann Consulting nutzen, haftet der Kunde gegenüber Abelmann
Consulting auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der
Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die
auf den Servern von Abelmann Consulting abgelegt sind, nicht auf diesen
sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige
Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Abelmann
Consulting oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software
durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm
auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation,
bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt
auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege
von Abelmann Consulting erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit
des gesamten Systems beeinflussen kann.
10.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden
oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden
E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.
"Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Abelmann
Consulting Puretec berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass
eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine
hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher
beanspruchen, vermieden wird. Abelmann Consulting ist berechtigt, Seiten,
die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch
den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Abelmann Consulting wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
10.6
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Abelmann Consulting im Rahmen
der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung
der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches
Entgelt zur Verfügung stellen.
10.7
Der Kunde kann gegenüber Abelmann Consulting schriftlich vorgeben, bis
zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen
eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze
erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht
mehr möglich.
10.8
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Abelmann Consulting abgelegten
Präsenzen keine Chats zu betreiben.
11. Datenschutz
11.1
Abelmann Consulting weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
11.2
Abelmann Consulting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet,
nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet
werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte
Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch
andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der
Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich
selbst Sorge.
12. Vergütung bei Abbruch oder Änderung schwebender Arbeiten
Der Kunde ist berechtigt, schwebende Arbeiten abzubrechen. In solchen
Fällen wird Abelmann Consulting sofort alle geeigneten Vorkehrungen
treffen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Kunde verpflichtet
sich jedoch, Abelmann Consulting von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten,
soweit diese vorab genehmigt oder Teil von verabschiedeten Maßnahmen
waren, freizustellen und eventuelle Verluste zu ersetzen, die sich aufgrund
des Abbruchs bzw. der Änderung ergeben. Für bereits erbrachte Leistungen
hat Abelmann Consulting Anspruch auf Vergütung entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen.
13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
im übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken,
um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame
oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst
nahe kommt.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, Braunschweig.
Abelmann Consulting ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Abelmann Consulting
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher
Sachen (CISG).
14.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder
des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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