Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Abelmann Consulting GmbH, Johanniterstr. 12, 38104 Braunschweig
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Abelmann Consulting GmbH, Johanniterstr. 12, 38104 Braunschweig, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen individuelle Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting und damit zusammenhängende Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Art und Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen im Bereich der individuellen Entwicklung und Anpassung von Software, der technischen und konzeptionellen Beratung sowie des Betriebs und Hostings von Software, Webseiten, Anwendungen und sonstigen IT-Systemen.
Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit, Funktion oder ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet der Anbieter ausschließlich die im jeweiligen Einzelvertrag beschriebenen Leistungen.
3. Individuelle Softwareentwicklung
Bei der individuellen Softwareentwicklung richtet sich der geschuldete Funktionsumfang nach den im jeweiligen Auftrag oder Vertrag vereinbarten Anforderungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellte Software vor einem produktiven Einsatz in einer für den vorgesehenen Einsatzzweck geeigneten Umgebung angemessen zu testen. Dies gilt insbesondere für geschäftskritische Funktionen, Schnittstellen, Datenverarbeitungen und sonstige Funktionen, deren Fehlfunktion erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb oder auf Daten des Kunden haben kann.
Der Kunde hat erkennbare Fehler oder Abweichungen dem Anbieter möglichst unverzüglich und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlers mitzuteilen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln sowie sonstige zwingende verbraucherschützende Vorschriften unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, bei der Entwicklung geeignete technische Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Programmiersprachen, externe Dienste und sonstige technische Hilfsmittel nach eigenem fachlichem Ermessen einzusetzen, soweit sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag nichts anderes ergibt.
4. Open-Source-Software und Drittkomponenten
Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen Open-Source-Software sowie Software, Bibliotheken, Frameworks und sonstige Komponenten Dritter einzusetzen.
Für solche Komponenten können ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber gelten. Soweit die Lizenzbedingungen einer eingesetzten Komponente bestimmte Rechte oder Pflichten vorsehen, gehen diese hinsichtlich der jeweiligen Komponente entgegenstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Komponenten selbst neu zu entwickeln, wenn für den jeweiligen Zweck geeignete bestehende Komponenten verwendet werden können, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
5. Nutzungsrechte
Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte werden im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart.
Soweit Software oder sonstige Leistungen Komponenten Dritter oder Open-Source-Komponenten enthalten, richten sich die Nutzungsrechte an diesen Komponenten nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
Eine Übertragung von Urheberrechten als solchen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter alle Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, technischen Voraussetzungen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Software, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen des Kunden nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht werden, gehen nicht zulasten des Anbieters.
7. Hosting
Soweit Hosting-Leistungen vereinbart werden, kann der Anbieter hierfür eigene Systeme oder Infrastruktur und Dienstleistungen externer Rechenzentrums- und Hostinganbieter einsetzen. Der Anbieter setzt derzeit insbesondere Infrastruktur der Hetzner Online GmbH beziehungsweise mit dieser verbundenen oder von ihr bereitgestellten Hosting- und Rechenzentrumsdienste ein.
Der Anbieter ist berechtigt, den eingesetzten Hosting- oder Infrastrukturprovider zu wechseln, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung der Leistung durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von Hosting-Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag.
8. Verfügbarkeit von Hosting-Leistungen
Für vom Anbieter geschuldete Hosting-Leistungen gewährleistet der Anbieter eine technische Verfügbarkeit von mindestens 99 Prozent.
Als verfügbar gilt eine Hosting-Leistung, wenn die vom Anbieter betriebene Anwendung oder der vereinbarte Dienst grundsätzlich über das öffentliche Internet erreichbar ist. Eine vorübergehende Einschränkung einzelner Funktionen gilt nicht als vollständige Nichtverfügbarkeit, sofern die wesentlichen Funktionen des Dienstes weiterhin genutzt werden können.
Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben Zeiten außer Betracht, in denen die Leistung aufgrund angekündigter oder technisch erforderlicher Wartungsarbeiten nicht verfügbar ist. Der Anbieter wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchführen, dass die Beeinträchtigung des Kunden gering gehalten wird.
Ebenfalls nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Störungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen der Internetanbindung des Kunden, fehlerhafte Systeme oder Konfigurationen des Kunden, Angriffe auf Systeme oder Netze, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat, sowie Ereignisse höherer Gewalt.
Die Nutzung externer Rechenzentrums- oder Infrastrukturdienstleister entbindet den Anbieter nicht von einer ausdrücklich vereinbarten Verfügbarkeitszusage, soweit in einem Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
9. Wartung und technische Änderungen
Der Anbieter ist berechtigt, technische Änderungen an den für die Leistungserbringung eingesetzten Systemen, Infrastrukturen und Komponenten vorzunehmen, soweit hierdurch die vereinbarte Nutzung der Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Dies umfasst insbesondere Updates, Sicherheitsmaßnahmen, den Austausch von Softwarekomponenten, Änderungen der Serverinfrastruktur und sonstige Maßnahmen, die für einen sicheren, stabilen oder wirtschaftlich angemessenen Betrieb erforderlich sind.
10. Beratung
Beratungsleistungen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und des vom Kunden mitgeteilten Sachverhalts erbracht.
Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen des Anbieters trifft der Kunde grundsätzlich in eigener Verantwortung, soweit nicht ausdrücklich die Durchführung oder Umsetzung einer bestimmten Maßnahme durch den Anbieter vereinbart wurde.
11. Leistungsstörungen und Mängel
Der Kunde soll dem Anbieter auftretende Fehler, Störungen oder sonstige Mängel möglichst konkret mitteilen und dem Anbieter die zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Der Anbieter erhält im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gelegenheit, einen von ihm zu vertretenden Mangel oder eine Leistungsstörung innerhalb angemessener Zeit zu untersuchen und zu beheben.
Gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit mangelhaften digitalen Produkten oder digitalen Dienstleistungen, bleiben unberührt.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Anbieter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässig verursachten Schäden der Höhe nach auf den Auftragswert desjenigen Einzelauftrags begrenzt, aus dessen Durchführung der jeweilige Schadensersatzanspruch entstanden ist.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine unbegrenzte Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies entsprechend zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
13. Verantwortlichkeit des Kunden
Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der durch den Anbieter bereitgestellten Leistungen verantwortlich.
Der Kunde darf die Leistungen des Anbieters insbesondere nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zur Verletzung von Rechten Dritter, zur Durchführung rechtswidriger Angriffe auf IT-Systeme oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken verwenden.
Der Anbieter ist berechtigt, technisch erforderliche Maßnahmen zu treffen, wenn von Systemen oder Inhalten eines Kunden eine konkrete Gefahr für die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Systeme des Anbieters oder Dritter ausgeht. Bei der Auswahl der Maßnahmen werden die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigt.
14. Einsatz von Subunternehmern und Dienstleistern
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer und externe Dienstleister einzusetzen.
Soweit hierbei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten zusätzlich die jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
15. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden diese ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertrags.
Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei nachweislich bereits bekannt waren oder von einem berechtigten Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden.
16. Änderungen und Ergänzungen
Individuelle Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags können zwischen dem Anbieter und dem Kunden gesondert vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Vorschriften des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der zugrunde liegende Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
Abelmann Consulting GmbH
Johanniterstr. 12
38104 Braunschweig